Bowling Verein Kaiserslautern

Der BVK: Ehrenordnung

Ehrungen für besondere Verdienste um den Verein

Präambel

Mit dem Ziel, Vereinsmitglieder aufgrund besonderer Veranlassung zu ehren, gilt durch den in der Mitgliederversammlung vom 19. Januar 2014 eingebrachten Vorstandbeschluss folgende Ehrenordnung, deren Grundsätze den in der Vereinssatzung verankerten § 4, Absatz 3 ergänzen.

Es besteht Einigkeit darüber, dass durch die Ausführungen in der Vereinssatzung und der Aufstellung der Ehrenordnungsrichtlinien kein Rechtsanspruch von Seiten eines Vereinsmitglieds hergeleitet werden kann und die Entscheidung von Ehrungen dem Vorstand, gegebenenfalls auch in Abstimmung mit der Mitgliederversammlung, grundsätzlich vorbehalten bleibt. Diesbezüglich sind sowohl das Gefüge des Vereins als auch die vorhandenen Vereinsmittel zu berücksichtigen. Auf dieser Basis werden Ehrungen gegenüber verdienten Vereinsmitgliedern, im Einzelfall auch Nichtmitgliedern, ausgesprochen:

§1 Langjährige Mitgliedschaft im Verein

Mitglieder, die dem Verein 10, 15 oder 20 Jahre angehören (§5 Absatz 4 der Satzung), können geehrt werden. Als Ehrungen für weitere, ununterbrochene Mitgliedschaft werden überreicht für

  • 25 Jahre ununterbrochene Mitgliedschaft eine Urkunde sowie eine Aufmerksamkeit im Wert von 25,00 €
  • 40 Jahre ununterbrochene Mitgliedschaft eine Urkunde sowie eine Aufmerksamkeit im Wert von 40,00 €
  • Alle weiteren zehn Jahre eine Urkunde sowie eine Aufmerksamkeit im Wert von 50,00 €.

§2 Verdienste um den Verein

Als Ehrung für herausragende Verdienste werden überreicht für

  • Vereinsmitglieder ein Präsent im Wert von 100,00 €
  • Langjährige Ausschussmitglieder mit herausragenden Verdiensten eine Urkunde sowie die Ernennung zum Ehrenmitglied
  • Langjährige Vorsitzende mit herausragenden Verdiensten eine Urkunde sowie die Ernennung zum Ehrenvorsitzenden

§3 Sportliche Leistungen

Als Ehrung für herausragende sportliche Leistungen werden überreicht für

  • Vereinsmitglieder ein Präsent im Wert von 40,00 €
  • Meisterschaften auf Landesebene eine Urkunde sowie ein Präsent im Wert von 50,00 €
  • Meisterschaften auf Bundesebene eine Urkunde sowie ein Präsent im Wert von 100,00 €

§4 Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder

Ehrenvorsitzende und Ehrenmitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten der ordentlichen Mitglieder (§ 6 Absatz 1 der Vereinssatzung). Sie sind von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags freigestellt (§ 7 Absatz 4 der Vereins-satzung). Der Ehrenvorsitzende kann mit beratender Stimme an Vorstands- und Ausschusssitzungen teilnehmen.

§5 Anträge auf Ehrung

Für die §§ 2 - 4 sind dem Beschlussgremium schriftliche Anträge auf Ehrung, die von allen Vereinsmitgliedern gestellt werden können, mit Begründung vorzulegen.

§6 Beschlussgremium

Alle Ehrungen beschließt die Vorstandschaft (§ 9 Absatz 2 der Vereinssatzung) mit einfacher Mehrheit nach Prüfung der Anträge und deren Begründung. Ehrenmitgliedschaften / Ernennung zum Ehrenvorsitzenden beschließt die Vorstandschaft (§ 9 Absatz 2 der Vereinssatzung) mit einer 2/3 Stimmenmehrheit (§ 4 Absatz 3 der Vereinssatzung) der abgegebenen Stimmen.

§7 Durchführung der Ehrungen

Ehrungen sind in einem würdigen Rahmen durchzuführen.

§8 Geburtstag der Mitglieder

Als Aufmerksamkeit zum Geburtstag

  • erhalten Vereinsmitglieder eine Geburtstagskarte des Vereins
  • gratuliert der BVK zum 65. Geburtstag mit einem Präsent
  • erhalten Vereinsmitglieder ab 60 Jahre zu jedem „runden“ Geburtstag eine Karte des Vereins sowie ein Präsent

§9 Todesfall eines Mitglieds

Im Todesfall eines Vereinsmitglieds / Ehrenvorsitzenden / Ehrenmitglieds legt der Vorstand des BVK einen Kranz an der Grabstätte nieder. In begründeten Einzelfällen kann der Vorstand Ausnahmen beschließen.

§10 Inkrafttreten

Die Ehrenordnung tritt zum 19. Januar 2014 in Kraft.

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